Infos zum Bundeskinderschutzgesetz
Durch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Jugendverbänden, besteht nun die Pflicht, in regelmäßigen Abständen von verantwortlichen Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse einzusehen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in Form eine PDF-Dokuments, das vom Amt für Jugendarbeit in Nürnberg erstellt wurde.
Erweitertes_Fuehrungszeugnis_fuer_Ehrenamtliche.pdf
Hier befindet sich eine Zusammenfassung der Vorgaben und des Verfahrens für das Dekanat Hof (Erstellt von S. Damm, Dekanatsjugendreferent):
Infoblatt Führungszeugnis für Ehrenamtliche als PDF
Dateien zum Download:
Antrag Führungszeugnis als PDF
Gebührenbefreiung zum Antrag als PDF